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02.05.2006

… weils oft angefragt wurde jetzt noch mal als News im Blog:


Die Liste sagt eigentlich alles über die kommerziellen Interessen bei der bevorstehenden Fußball-WM. Gut 860 Waren und Dienstleistungen hat der Fußball-Weltverband FIFA eintragen lassen, um den Markenschutz für „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ rundum abzusichern.





Und fast nichts wurde vergessen: Ob Düngemittel oder Deos, Lockenstäbe oder Lederimitat, Kaffee oder Kleiderbügel – fast alles, was sich verkaufen lässt, sollte fortan nur mit FIFA-Lizenz im Windschatten der WM vermarktet werden dürfen. Daraus wurde nichts: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Markenschutz weitgehend abgelehnt.


Am Ende dürfte – nach neuerlicher Prüfung durch das Bundespatentgericht – nur noch ein wirtschaftlich wohl nicht mehr sonderlich interessanter Teil an Produkten übrig bleiben, die unter der wenigstens teilweise schutzfähigen Marke „WM 2006“ vermarktet werden könnten. Und die offizielle Marke „FIFA Fußball WM 2006“ – in Karlsruhe nicht angegriffen – bleibt ohnehin unangetastet. Beim weit überwiegenden Teil haben sich aber die Kläger durchgesetzt – darunter der Süßwarenhersteller Ferrero, der schon seit langem auf seinen Schokoriegeln mit den entsprechenden Fußball-Turnieren wirbt.


Natürlich wollte der Fußball-Weltverband die breite Warenpalette nicht selbst vermarkten, sondern dem Kreis seiner fünfzehn Sponsoren sowie sechs nationalen Sponsoren des deutschen WM-Organisationskomitees Exklusivität zusichern – immerhin haben diese zusammen etwa 750 Millionen Euro ausgegeben, um weltweit oder auf nationaler Ebene werben zu können.


Allerdings steht die FIFA auch nach der BGH-Entscheidung nicht wehrlos da. Denn sie hat die lange Markenliste zugleich beim europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante eintragen lassen, genießt also Markenschutz auch auf europäischer Ebene. Und dort gelten nach Auskunft des Dortmunder Rechtsanwalts und Markenrechtsexperten Hans-Dieter Weber liberalere Regeln: Sollte es zu einem Prozess beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kommen, hätte der Fußballverband größere Erfolgsaussichten als in Karlsruhe, meint Weber.


Daneben stehen den FIFA-Anwälten weitere juristische Abwehrmittel zur Verfügung, um gegen das so genannte „Ambush Marketing“ (Ambush bedeutet Hinterhalt) vorzugehen – also gegen Trittbrettfahrer, die ohne offizielle Sponsorenstellung die mediale Aufmerksamkeit des Mega-Events zu nutzen versuchen. Das Arsenal reicht vom Wettbewerbsrecht bis zum Haus- oder Persönlichkeitsrecht.


Für viele Unternehmen dürfte die BGH-Entscheidung – sechs Wochen vor dem WM-Auftakt – ohnehin zu spät kommen. Denn Werbemaßnahmen benötigen eine gewisse Vorlaufzeit. Und bisher musste, wer sich der Marken bedienen wollte, mit rechtlichen Gegenmaßnahmen der FIFA rechnen.

via Yahoo Nachrichten

Gruß
Thorsten